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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Breitbandausbau in Lang-Göns an „Bitte mehr Bit“

Warum erschließt nicht die Telekom oder ein anderer Netzbetreiber das DSL? Ist doch deren Aufgabe!

    Diese Aussage ist falsch. Die Telekom und andere Netzbetreiber erschließen von sich aus nur Gebiete, die die entstehenden Kosten für den Ausbau über die Verträge mit den Kunden wieder einspielen. Lang-Göns bietet auf einer großen Fläche nur relativ wenig Haushalte, dadurch entsteht die sogenannte Kostendeckungslücke von €500.000,- um den Ausbau zu bezahlen.

Warum zahlt die Gemeinde nicht alleine? Fällt doch unter die Daseinsvorsorge=hoheitliche Pflichtaufgabe der Gemeinde.

    Auch diese Aussage ist falsch. Die Breitbandversorgung zählt rein rechtlich nicht zur Grundversorgung sondern als freiwillige Leistung. Trotzdem übernimmt die Gemeinde (trotz angespannter Haushaltslage!) €380.000,-, also 76% der Gesamtsumme.

    Anmerkung: Gehörte die Breitbandversorgung zur Grundversorgung, würden die entstehenden Kosten ALLEN als Erschließungskosten (wie Wasser, Kanal, etc.)  in Rechnung gestellt.

Ich bezahle seit Jahren für meinen schlechten Anschluss den gleichen Betrag wie andere mit deutlich höherer Geschwindigkeit. Warum soll ich jetzt noch einmal bezahlen?

    Durch Zahlung des Mindestbetrags von €100,- erhalten Sie endlich die gleiche Leistung. Zahlen Sie nicht, ändert sich auch nichts.

Was passiert, wenn die 120.000,00 € nicht zusammenkommen?

    Ganz einfach: NICHTS. Das Erreichen der Summe ist Grundvoraussetzung für den Ausbau.

Wohin kann ich meinen Beitrag überweisen?

    Bei der Gemeindekasse stehen folgende Kontoverbindungen zur Verfügung:

    Sparkasse Gießen          Bankleitzahl: 513 500 25  Konto:  244003203

    Verwendungszweck:      Verwahrgeld-Sonderkonto

                                            Breitband Lang-Göns  48610004

 

    Volksbank Mittelhessen  Bankleitzahl: 513 900 00  Konto:  15741201

    Verwendungszweck:       Verwahrgeld-Sonderkonto

                                             Breitband Lang-Göns  48610004

    Vorbereitete Überweisungsträger sind bei den genannten Banken und im Rathaus verfügbar. Darüber hinaus sind sie auch bei den Mitgliedern des Ortsbeirates, den drei Apotheken und optik baldus, Am Mühlberg 5, erhältlich.  

Ist das ein Konto von "Bitte mehr Bit"?

    Nein, „Bitte mehr Bit“ hat kein Konto. Die oben angegebenen Konten gehören der Gemeindekasse. „Bitte mehr Bit“ verfolgt lediglich das Ziel die Gemeinde Langgöns auch in Zukunft attraktiv für Bürger und Gewerbetreibende zu erhalten.

Was passiert mit meinem Eigenbeitrag, wenn es nicht zum Ausbau kommt?

    Sollte der Ausbaubeginn nicht bis spätestens 01. Oktober 2012 erfolgt sein, werden die eingezahlten Beträge zurück überwiesen.

Ist die Rückerstattung in diesem Fall garantiert und wer garantiert dies?

    Ja, die Rückerstattung wird in diesem Fall von der Gemeinde Langgöns garantiert.

Was kann ich konkret für meine 100,00 € Eigenbeitrag erwarten hinsichtlich Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Technik, Kabel, Funk?

    Der Ausbau beinhaltet laut Ausschreibung eine Geschwindigkeit von 25-50Mbit/s und erfolgt über Glasfaser, bzw. Kupferkabel. Hierdurch wird eine hohe Zuverlässigkeit (Ausfallsicherheit <0,5%/Tag) gewährleistet. Es werden fast alle Haushalte (>95%) mit den o.g. Geschwindigkeiten versorgt; die wenigen verbleibenden (extreme Außenrandlagen) erhalten eine deutliche Verbesserung.

Wann kann ich DSL nutzen?

    Der Ausbau erfolgt abschnittsweise; der flächendeckende Netzausbau soll bis Ende 2013 abgeschlossen sein.

Kann ich den Anbieter frei wählen?

    Ja, auch bestehende Verträge können weiterlaufen.

Wer kann/darf einen Eigenbeitrag leisten? Nur Eigentümer oder auch Mieter, Sponsoren, Gönner, Spender, sonstige Engagierte, Vereine, Unternehmen, usw.?

    Ausdrücklich jeder, der an schnellem Internet interessiert ist und der über ein Konto verfügt (wegen der eventuellen Rückzahlung).

    Gerade Unternehmen sind hier als Nutznießer aufgefordert; der Beitrag lässt sich in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

 

Darf man auch mehr leisten?

    Der genannte Betrag von €100,- ist als Mindestbetrag gemeint.

    Unternehmer (siehe oben) sind ausdrücklich aufgefordert die Höhe ihres Beitrags an den zu erwartenden Vorteilen, bzw. Einsparungen zu orientieren.

Wenn das DSL ausgebaut wird, hat dann jeder Zugang? Auch die, die keinen Eigenbeitrag geleistet haben?

    Nach erfolgtem Ausbau ist der Zugang flächendeckend für jeden zugänglich.

    Anmerkung: In erster Linie entrichte ich meinen Beitrag, um mir den Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen.

    Personen, die finanziell nicht in der Lage sind den Beitrag zu leisten, haben in einer Solidargemeinschaft den Anspruch auf gleiche Versorgung.

 

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